|
|
|
|
|
Das behindertengerechte
Bad
Durch das zunehmende Alter der Menschen wird der Anteil der
körperbehinderten und altersschwachen Menschen immer
größer. Aus diesem Grund verlangt die neue ÖNORM
B 5410, daß bei der Planung von Badezimmern die Adaptierbarkeit
der Räume in eine funktionierende Einheit ohne erhebliche
Umbauarbeiten für Körperbehinderte möglich
sein muss. Das bedeutet, daß die Türen mindestens
80 cm breit sein müssen und eine Raumerweiterung durch
die Entfernung einer Trennwand (z. B. zu einem Abstellraum)
möglich sein muß. Weiters ist dafür Sorge
zu tragen, daß falls sich im Badezimmer keine Toilette
befindet, die Rohinstallation einer solchen und somit der
mühelose spätere Anschluß zu ermöglichen
ist. Es ist daher im Zuge der Installationsarbeiten darauf
zu achten, daß sich in derartigen Zwischenwänden
keinerlei Heizungs- Sanitär- und Elektroinstallationen
befinden. Ebenso müssen spätere Adaptierung wie
zum Beispiel die Anbringung von diversen Haltegriffen möglich
sein.
|