Das behindertengerechte Bad

Durch das zunehmende Alter der Menschen wird der Anteil der körperbehinderten und altersschwachen Menschen immer größer. Aus diesem Grund verlangt die neue ÖNORM B 5410, daß bei der Planung von Badezimmern die Adaptierbarkeit der Räume in eine funktionierende Einheit ohne erhebliche Umbauarbeiten für Körperbehinderte möglich sein muss. Das bedeutet, daß die Türen mindestens 80 cm breit sein müssen und eine Raumerweiterung durch die Entfernung einer Trennwand (z. B. zu einem Abstellraum) möglich sein muß. Weiters ist dafür Sorge zu tragen, daß falls sich im Badezimmer keine Toilette befindet, die Rohinstallation einer solchen und somit der mühelose spätere Anschluß zu ermöglichen ist. Es ist daher im Zuge der Installationsarbeiten darauf zu achten, daß sich in derartigen Zwischenwänden keinerlei Heizungs- Sanitär- und Elektroinstallationen befinden. Ebenso müssen spätere Adaptierung wie zum Beispiel die Anbringung von diversen Haltegriffen möglich sein.